⚡️ F&E-Förderung
Die wohl einzige finanzielle Förderung, die rückwirkend funktioniert!
Profitieren Sie noch dieses Jahr durch eine unüblich hohe Steuererstattung, die 8 von 10 Unternehmer verfallen lassen.
Ihre TOP 6 Vorteile auf einen Blick
Wir prüfen Ihre F&E-Vorhaben, strukturieren die Nachweise und übernehmen die vollständige Beantragung – rechtssicher, effizient, erfolgsorientiert.
35% Zuschuss im Nachhinein möglich!
Erhalten Sie bis zu 25% Zuschuss auf förderfähige Aufwendungen – für KMU sind es sogar bis zu 35%.
Unüblich hohe Bemessungsgrundlage
Die aktuell mögliche Bemessungsgrundlage liegt bei 10 Mio. € pro Jahr.
neu: Auftragsforschung förderfähig
Auch Auftragsforschung wird anteilig berücksichtigt, um Ihre Innovationen zu unterstützen.
Eigenleistungen auch anrechenbar
Eigenleistungen von Einzelunternehmern können pauschal angesetzt werden.
Abschreibungen auch berücksichtigen
Abschreibungen bestimmter Wirtschaftsgüter sind unter Voraussetzungen berücksichtigungsfähig.
Gesetzliche Grundlage statt Willkür
Die Förderung basiert auf dem Forschungszulagengesetzt sowie dem Wachstumschancengesetz.
Was gilt als förderfähiges F&E-Vorhaben?
Wir helfen Ihnen, Ihre Projekte klar zu definieren, diese zu beschreiben und die maximale Förderung zu erhalten.
Experimentelle Entwicklung
Entwicklung/Erprobung neuer Lösungen
Industrielle Forschung
Neue Kenntnisse für Produkte/Verfahren
Grundlagenforschung
Erwerb neuen Wissens
Querschnittskriterien: Neuartigkeit, Ungewissheit oder Risiko, Planmäßigkeit: Klare Ziele, Arbeits- & Ressourcenplan.
WICHTIGE HINWEISE
Was ist typischerweise NICHT förderfähig?
Vermeiden Sie unnötigen Aufwand und konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.
Routine & Standardprozesse
  • Routine-/Serienanpassungen
  • Produktionsanlauf & Markteinführung
  • (Qualitäts-)Kontrollen
  • Reine Management-/Betriebswirtschaftskonzepte
  • Marketing/Vertrieb & Markt-/Kundenstudien
Standard‒IT & Administrative Tätigkeiten
  • Standard-IT-Einführungen, Portierungen
  • Reine Konfiguration ohne technisches Risiko
  • Administrative Patent-/Zulassungstätigkeiten
  • Logistik, Wartung, Schulung, Support
Unsicher, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Wir klären das gerne direkt mit Ihnen.
Eckdaten & Konditionen: Fakten, die zählen.
Klare Zahlen und Bedingungen, ohne versteckte Klauseln oder DIY-Anleitungen.
Gesetzliche Grundlage
FZulG (steuerliche Förderung von F&E).
Fördersatz
25% der förderfähigen Aufwendungen; KMU können +10% erreichen (insgesamt bis 35%) für Tätigkeiten ab 27.03.2024.
Bemessungsgrundlage
Bis 10 Mio. € p. a. (für Aufwendungen ab 28.03.2024).
Auftragsforschung
Bis zu 70% des Entgelts berücksichtigungsfähig (für Vorhaben mit Start ab 27.03.2024).
Eigenleistungen Einzelunternehmer
Pauschal 70 €/h (max. 40 h/Woche) für Tätigkeiten ab 27.03.2024.
Wirtschaftsgüter (Abschreibungen)
Berücksichtigungsfähig, wenn ausschließlich eigenbetrieblich im begünstigten Vorhaben, erforderlich, Vorhabenstart nach 27.03.2024, Anschaffung/Herstellung nach 27.03.2024, und Wirtschaftsjahr nach 31.12.2023 begann.
Unser Leistungsversprechen ist
Ihr Weg zur Förderung.

Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zum positiven Bescheid.
Hier ist alles, was Sie erhalten:
Erst-Screening & Machbarkeits-Check
Ihrer Vorhaben gegen FZulG-Kriterien.
Technische Argumentation & Strukturierung
Neuartigkeit, Risiko/Ungewissheit, Planmäßigkeit.
Arbeitsplan-Design
Arbeitspakete, Meilensteine, Kennzahlen.
Kosten-/Aufwandszuordnung
Personal, Aufträge, Wirtschaftsgüter gemäß Voraussetzungen.
End-to-End-Antragsservice
Bis zur Bescheidlage, inkl. Nachfragen-Handling.
Optional: Jahres-/Mehrjahres-Roadmap
Für wiederkehrende Vorhaben.
Ihr Potenzial freischalten: Jetzt handeln!
Sichern Sie sich Ihre Förderung.
Profitieren Sie von unserer Expertise und maximalen Fördererfolgen.
⭐ Über 1.000 erfolgreich geprüfte Vorhaben | 🔒 Risikofreie Beratung
Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb.
Häufig gestellte Fragen: Ihre Antworten hier.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die F&E-Förderung.
Wer kann profitieren?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe und Branche –, die F&E betreiben.
Gilt das auch rückwirkend?
Aufwendungen sind ab 2021 adressierbar; Fristen beachten (steuerliche Verjährung).
Wie hoch kann die Entlastung sein?
25 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage; KMU bis 35 %.
Sind Prototypen/Versuchsanlagen förderfähig?
Ja, solange Hauptziel F&E bleibt und Risiken bestehen.
Sind Marketing, Serienanlauf oder Standard-IT förderfähig?
Nein.
Zählt Auftragsforschung?
Ja, anteilig bis 70 % des Entgelts (unter Voraussetzungen).
Können Anschaffungen berücksichtigt werden?
Abschreibungen bestimmter beweglicher Wirtschaftsgüter können – bei ausschließlicher Nutzung im Vorhaben und weiteren Voraussetzungen – berücksichtigt werden.
Was übernehmen wir?
Prüfung, Argumentation, Struktur, vollständige Antragserstellung und Kommunikation – schnell, präzise, rechtssicher.
IHRE CHANCE
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